d' Bayernhymne
Die Melodie stammt von Konrad Max Kunz aus dem Jahr 1860. Der Text der ursprünglichen drei Strophen stammt von Michael Öchsner. Beide waren Mitglieder der Bürger-Sänger-Zunft München, die das Lied am 15. Dezember 1860 erstmalig aufführte. Da das Lied bald zum Volkslied wurde, kamen unterschiedliche Fassungen in Umlauf. 1948 schrieb der bayerische Dichter Joseph Maria Lutz eine neue Fassung der Hymne, die eine neue dritte Strophe als Ersatz für die sogenannte Königsstrophe, die bereits 1919 aus den Schulbüchern getilgt worden war, enthielt. Er änderte außerdem mehrere Stellen in den ersten zwei Strophen. So ersetzte er beispielsweise in der ersten Strophe die Formulierung deutsche Erde durch Heimaterde. Meine Altersgruppe hat in der Schule noch "Heimaterde" gelernt und bleibt auch dabei. Auch viele echte Bayern von nachfolgenden Generationen bleiben bei "Heimaterde", da ein echter Bayer mit Deutschland eigentlich nichts zu tun haben möchte.
Seit 1964 wird das Bayernlied offiziell bei feierlich gestalteten staatlichen Veranstaltungen gespielt und seit 1966 offiziell „Hymne“ genannt. Ministerpräsident Alfons Goppel empfahl in einer Bekanntmachung vom 29. Juli 1966 als Text die Lutz-Fassung zu gebrauchen, was jahrelang zu Streitigkeiten zwischen den Öchsner-Anhängern und den Befürwortern der Lutzfassung führte. Ministerpräsident Franz Josef Strauß beendete die Streitereien durch die Feststellung, dass die von Landtag und Regierung 1952/1953 beschlossene Öchsner-Fassung (für das Lernen in den Schulen und den Gebrauch im Bayerischen Rundfunk) weiterhin gelte. Sie war bereits am 11. November 1952 im kulturpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags einstimmig beschlossen worden; am 3. März 1953 hatte der Ministerrat der großen Koalition den Landtagsbeschluss vollzogen und das Lernen des schon damals „Hymne“ genannten Liedes angeordnet. Im Gegensatz zu anderen Regionalliedern (Badnerlied, Niedersachsenlied etc.) genießt die Bayernhymne den Schutz von § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).
Die Originalsätze galten bis vor wenigen Jahren als verschollen. 1995 entdeckte der Archivar der Bürger-Sänger-Zunft (BSZ), Johannes Timmermann, die ältesten Noten der Hymne im BSZ-Archiv und anschließend die originalen Kompositionen von Kunz für Chor und Symphonieorchester im Altbestand einer Gymnasialbibliothek, der gerade an die Bayerische Staatsbibliothek abgegeben worden war. 1996 wurde in der BSZ der große Symphoniesatz der Hymne von Chor und Orchester der BSZ im Herbstkonzert aus Anlass der Feiern zum 50. Verfassungsjubiläum des heutigen Freistaates Bayern zum ersten Mal seit sicher weit über hundert Jahren wieder zu Gehör gebracht.
Im Königreich Bayern war - trotz der hohen Popularität des Liedes „Für Bayern“ - die offizielle Hymne „Heil unserm König, Heil!“. Das „Lied für Bayern“ wurde vor allem im 19. Jahrhundert oft nicht mit der Melodie von Konrad Max Kunz, sondern mit der Melodie von Joseph Haydn zur österreichischen Kaiserhymne - zur heutigen deutschen Nationalhymne - gesungen.
Die Musik- und Kabarettgruppe „Biermösl Blosn“ verursachte 1982 einen Eklat, als sie die Parodie „Gott mit dir du Land der BayWa“ veröffentlichte, in der der Einsatz von Chemie in der bayerischen Landwirtschaft kritisiert wurde. Bis zum heutigen Tag wird dieses Lied im Bayerischen Rundfunk nicht gespielt. Im Jahr 1998 wurde die Auflage eines Musikschulbuchs vom bayerischen Kultusministerium zurückgezogen, da es ebendiese Parodie enthielt.